Pflegehilfsmittelpauschale (§ 78 Abs. 1 SGB XI)

Auch bekannt als: Pflegehilfsmittel-Zuschuss § 78 Abs. 1 SGB XI Zuschuss Hausnotruf-Zuschuss
HausNotruf-Glossar
Die Pflegehilfsmittelpauschale nach § 78 Abs. 1 SGB XI ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse für Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause unterstützen. Für einen HausNotruf übernimmt die Pflegekasse nach § 78 Abs. 1 SGB XI ab Pflegegrad 1 bis zu 27 Euro im Monat. Wichtig ist, dass der Antrag bei der Pflegekasse vor dem Abschluss des HausNotruf-Vertrags gestellt wird. Beim BeWo-Basistarif von 27 Euro monatlich kann der Zuschuss die Kosten damit vollständig abdecken.

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