Gesetzliche Gewährleistung
Beim Kauf von Waren gilt in der Europäischen Union eine mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Der folgende EU-einheitliche Hinweis informiert Sie über diese Rechte – er ist ab dem 27.09.2026 für alle Online-Warenkäufe verpflichtend und wird unverändert in der amtlichen Gestaltung gezeigt.
Hinweis als PDF herunterladen europa.eu/youreurope/garantien (öffnet in neuem Tab)
Der Hinweis im Wortlaut
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z.B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
Der QR-Code im Hinweis führt zu europa.eu/youreurope/garantien (öffnet in neuem Tab).
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Gewerbliche Garantien (GARAN-Kennzeichnung)
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Was bedeutet das bei BeWo?
Der EU-einheitliche Hinweis betrifft die gesetzlichen Rechte beim Kauf von Waren. Einzelheiten zur Gewährleistung bei unseren HausNotruf-Verträgen finden Sie in unseren AGB. Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit unter 0421 3898500 oder über unser Kontaktformular.