Das Wichtigste im Überblick
✔ Die Pflegekasse erstattet bis zu 27 €/Monat für den HausNotruf (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
✔ Anspruch haben alle Personen mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause wohnen
✔ Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden – rückwirkend nicht möglich
✔ Beim BeWo Basis-Tarif (27 €/Monat) kann der Eigenanteil auf 0 € sinken
✔ BeWo begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess – kostenlos
Viele Menschen mit Pflegebedarf wissen nicht, dass die gesetzliche Pflegekasse den HausNotruf aktiv bezuschusst. Dieser Zuschuss wird nicht automatisch gewährt – Sie müssen ihn beantragen.
Gesetzliche Grundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI
Das Recht auf einen Pflegekassen-Zuschuss für den HausNotruf ist im Sozialgesetzbuch XI, genauer in § 40 Abs. 4 SGB XI, geregelt. Dieser Paragraph legt fest, dass Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf eine Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat haben.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln sowie auf technische Pflegehilfsmittel. Die Aufwendungen werden bis zu 40 Euro monatlich erstattet – für den HausNotruf aktuell bis zu 27 Euro monatlich.
Der HausNotruf gilt offiziell als technisches Pflegehilfsmittel zur Sicherung der Pflege. Er ist in der Hilfsmittelliste der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelistet. Nur Anbieter mit gültiger Hilfsmittel-Positionsnummer – wie BeWo Telehealthcare – sind für die Erstattung zugelassen.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
- Pflegegrad vorhanden: Anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 – der Bescheid der Pflegekasse liegt vor.
- Gesetzliche Pflegeversicherung: Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Pflegekasse.
- Häusliche Pflege: Sie leben zu Hause – nicht in einem vollstationären Pflegeheim.
- Zugelassener Anbieter: Der HausNotruf wird bei einem von der Pflegekasse zugelassenen Anbieter abgeschlossen – z. B. BeWo Telehealthcare.
- Antrag vor Vertragsabschluss: Die Genehmigung der Pflegekasse liegt vor, bevor der HausNotruf-Vertrag unterschrieben wird.
Bitte schließen Sie den HausNotruf-Vertrag erst ab, nachdem die Genehmigung der Pflegekasse schriftlich vorliegt. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. BeWo weist Sie auf diesen Schritt ausdrücklich hin.
Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann ihn und den HausNotruf-Antrag parallel beantragen. BeWo unterstützt Sie bei der Orientierung rund um das Pflegegradverfahren. Sprechen Sie uns an.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse erstattet für den HausNotruf bis zu 27 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt unabhängig vom Pflegegrad.
| Pflegegrad | Zuschuss Pflegekasse | BeWo Basis-Tarif | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Kein Pflegegrad | 0 € | 27 €/Monat | 27 €/Monat |
| Pflegegrad 1 | bis zu 27 € | 27 €/Monat | 0 € möglich ✓ |
| Pflegegrad 2–5 | bis zu 27 € | 27 €/Monat | 0 € möglich ✓ |
Auch bei höheren BeWo-Tarifen wird der Zuschuss angerechnet. Wählen Sie z. B. den Standard-Tarif (49 €/Monat), zahlen Sie nach Pflegekassen-Zuschuss nur noch rund 22 €/Monat aus eigener Tasche.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Kostenübernahme
Pflegegrad-Bescheid bereitlegen
Halten Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid bereit. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, beantragen Sie ihn bei Ihrer Pflegekasse. Der HausNotruf kann auch parallel zur Pflegegradbeantragung beantragt werden.
BeWo kontaktieren – kostenlose Beratung
Rufen Sie uns an (0421 3898500) oder füllen Sie das Online-Formular aus. Unser Team prüft kostenlos, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss haben. Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen: Kostenvoranschlag, Beschreibung des Hilfsmittels und Formular.
Antrag bei der Pflegekasse einreichen
Sie reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein – per Post, per Online-Portal oder telefonisch. BeWo stellt alle notwendigen Dokumente bereit. Die Pflegekasse hat in der Regel 3 Wochen Bearbeitungszeit.
Genehmigung abwarten
Warten Sie die schriftliche Genehmigung der Pflegekasse ab. Dieser Schritt ist entscheidend: Erst nach der Genehmigung darf der HausNotruf-Vertrag abgeschlossen werden.
HausNotruf-Vertrag abschließen & Gerät erhalten
Nach Erhalt der Genehmigung schließen Sie den Vertrag mit BeWo ab. Das Gerät kommt funktionsfertig zu Ihnen – dank eingebauter SIM-Karte einfach einschalten und einen Probeanruf machen. In Bremen und Vellmar richtet es auf Wunsch unser Technik-Team persönlich vor Ort ein und erklärt die Bedienung.
BeWo rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
Nach dem Start des Vertrags rechnet BeWo den erstattungsfähigen Anteil direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil – ohne Bürokratie, ohne Vorleistung.
Vom Kostenvoranschlag über das Antragsformular bis zur laufenden Abrechnung – BeWo erledigt alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse vollständig und kostenlos.
Welche Pflegekassen übernehmen die Kosten?
Der Anspruch gilt bundesweit für alle gesetzlichen Pflegekassen – geregelt durch § 40 SGB XI. BeWo Telehealthcare ist bei allen gesetzlichen Pflegekassen als anerkannter Hilfsmittelanbieter zugelassen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
- Antrag nach Vertragsabschluss eingereicht (rückwirkende Erstattung nicht möglich)
- Kein anerkannter Pflegegrad zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Fehlende oder unvollständige Unterlagen
- Pflege in einem stationären Pflegeheim
Bitte schließen Sie den HausNotruf-Vertrag erst ab, nachdem die Genehmigung der Pflegekasse schriftlich vorliegt. BeWo weist Sie auf diesen Schritt ausdrücklich hin und wartet gemeinsam mit Ihnen auf die Genehmigung.
Widerspruch einlegen
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde und Sie der Meinung sind, dass der Anspruch besteht, können Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen. BeWo unterstützt Sie bei der Formulierung des Widerspruchs.
Häufige Fragen zur Pflegekassen-Kostenübernahme
Anspruch haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die eine gesetzliche Pflegeversicherung haben und zu Hause leben. Der HausNotruf muss bei einem zugelassenen Anbieter wie BeWo Telehealthcare abgeschlossen werden, und der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.
Die gesetzliche Pflegekasse erstattet bis zu 27 Euro pro Monat für einen HausNotruf (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dieser Betrag gilt unabhängig vom Pflegegrad. Beim BeWo Basis-Tarif (27 €) kann der Eigenanteil damit auf 0 € sinken.
Der Antrag muss VOR Abschluss des HausNotruf-Vertrags bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. BeWo hilft Ihnen kostenlos bei der Antragstellung.
Nein. Die Pflegekasse bezuschusst nur HausNotruf-Systeme von zugelassenen Hilfsmittelanbietern mit einer gültigen Hilfsmittel-Positionsnummer. BeWo Telehealthcare ist bei allen gesetzlichen Pflegekassen als anerkannter Anbieter registriert.
Ja – vollständig und kostenlos. BeWo Telehealthcare begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess. Wir prüfen Ihren Anspruch, erstellen alle notwendigen Unterlagen und rechnen nach Genehmigung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Eine Ablehnung ist selten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer unberechtigten Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. BeWo unterstützt Sie dabei. Natürlich können Sie den HausNotruf auch ohne Pflegekassen-Zuschuss nutzen – alle Tarife sind nach 3 Monaten monatlich kündbar.
Jetzt Pflegekassen-Antrag mit BeWo stellen
Unser Team prüft Ihren Anspruch kostenlos und begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess – von der Vorbereitung bis zur Genehmigung.