Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Vertrag mindestens abgeschlossen wird und in dem eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Bei HausNotruf-Verträgen lohnt sich vor Vertragsabschluss ein Blick auf diese Frist, damit man flexibel bleibt. Beim BeWo-HausNotruf beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate; danach ist der Vertrag monatlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
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