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Vertragsbedingungen HausNotruf Basis und Standard

Diese Bedingungen gelten für die Pakete HausNotruf „Basis" und HausNotruf „Standard".

Vertragsparteien: BeWo Telehealthcare GmbH, Außer der Schleifmühle 35–37, 28203 Bremen (nachfolgend „BeWo") und der in den Stammdaten genannte Kunde.

§ 1 Vertragszweck

BeWo vermittelt bei einem Notfall Hilfe im Wirkungsbereich des Hausnotrufsystems (in der Regel die Wohnung des Kunden) inklusive Bereitschaftsdienst. Dies gilt auch für Zusatzprodukte wie Falldetektoren, Gefahren- und Bewegungsmelder u. Ä.

§ 2 Aufgaben und Leistungen der BeWo

Die Notrufzentrale ist 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr einsatzbereit.

Paket Standard zusätzlich: Bereitschaftsdienst mit gesicherter Schlüsselhinterlegung, Zugangermöglichung, Wiederaufhelfen nach Sturz und Lageüberprüfung vor Ort. Der Bereitschaftsdienst umfasst keine medizinischen oder pflegerischen Leistungen. Mitarbeiter fahren ohne Sonderrechte im Straßenverkehr.

Bei Gefahrmelder-Alarm: Sprechkontaktversuch; ohne Sprechverbindung Alarmierung örtlicher Rettungskräfte (Kosten trägt der Kunde). Ein Paniktaster kann als stiller Alarm ohne Ansage konfiguriert werden. Überspannungsschutz für das Hausnotrufgerät ist inklusive; bei erweitertem Schutz wird ein kostenloses Ersatzgerät gestellt.

§ 3 Vertragsbeginn und -ende

  • Laufzeit: unbefristet
  • Mindestvertragslaufzeit: 3 Monate
  • Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende, schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail)
  • Außerordentliche Kündigung: wenn Leistungen dauerhaft nicht mehr erbracht werden können
  • Kündigung durch BeWo: bei Zahlungsverzug von mehr als 1 Monat
  • Tod des Kunden: fristlose schriftliche Kündigung zum Monatsende möglich
  • Bei Vertragsende: alle gemieteten Geräte einschließlich Zubehör sind zurückzugeben

§ 4 Entgelt, Zahlungsweise und zusätzliche Kosten

Im Paket enthaltene Leistungen:

  • Basis: Bereitstellung und Wartung von Gerät und Handsender, Installation und Inbetriebnahme, Einweisung, Aufschaltung Zentrale, Technischer Service
  • Standard: Alles aus Basis zuzüglich gesicherter Schlüsselhinterlegung und 24-Stunden-Bereitschaftsdienst

Monatliche Entgelte werden rückwirkend am Monatsende fällig; Kontobelastung in der Regel in der ersten Woche des Folgemonats.

Einmalige Entgelte können anfallen für: Anfahrt, zusätzlichen Materialeinsatz, Installation von Zusatzkomponenten, Ersatz verbrauchter Akkus, Ersatz verlorener oder beschädigter Geräte, Schlüsseltransport, Geräte-/Schlüsselrückführung bei Vertragsende sowie Tragehilfe.

Sonderentgelte: Kosten externer Rettungskräfte (Notarzt, Rettungsdienst, Feuerwehr) trägt der Kunde vollständig selbst. Ab dem 2. Bereitschaftsdienst-Einsatz pro Monat wird ein gesondertes Entgelt laut Preisliste berechnet.

Preiserhöhungen werden mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich mitgeteilt; der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit 2-Wochen-Frist. Nach Inkrafttreten einer Kostenübernahme durch die Pflegekasse entfällt die Zahlungspflicht für die übernommenen Leistungen ab diesem Datum; Mehrleistungen trägt der Kunde.

§ 5 Bereitstellung des Hausnotrufsystems

BeWo stellt Basisstation und Funkauslöser bereit; je nach Paket auch Warnmelder und weitere Zusatzkomponenten. Wartung erfolgt durch BeWo oder beauftragte Dritte; Programmierungsänderungen durch Dritte ohne Zustimmung von BeWo sind nicht gestattet.

Der Kunde haftet für Beschädigungen durch äußere Einwirkung und Verlust in Höhe des Neuanschaffungswerts. Bei Rückgabe von Rauchwarnmeldern fällt eine Pauschale für Abbau, Reinigung und Umprogrammierung gemäß Preisliste an.

§ 6 Hinweise Mobilfunk

Die SIM-Karte darf nicht entfernt oder anderweitig verwendet werden. Bei Netzausfall oder Gerätestörung kann die Notfall-Übermittlung vorübergehend nicht möglich sein; dies ist dem Kunden bekannt. Das Mobilfunknetz ist zu großen Teilen in Deutschland verfügbar; in Gebieten mit schwachem Empfang sind Störungen möglich.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Schlüsseländerungen sofort melden; Bereitschaftsdienstpartner rechtzeitig mit neuen Schlüsseln versorgen
  • Keine von außen nicht öffenbaren Schlösser oder Riegel verwenden; Schlüssel nie von innen stecken lassen
  • Bei Schlüsseltresor: Code nach Installation oder Änderung an BeWo mitteilen
  • Wichtige Änderungen des Krankheitsbilds und der Ansprechpartner umgehend schriftlich oder über das Gerät mitteilen
  • Alle Bezugspersonen über ihre Beteiligung an der Notfallbearbeitung informieren

§ 8 Haftung

Schadenersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei wesentlichen Vertragspflichten haftet BeWo für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ausgenommen von Haftungsbeschränkungen sind arglistiges Verhalten, garantierte Beschaffenheitsmerkmale, das Produkthaftungsgesetz sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Sonstiges

Keine Nebenabreden; Änderungen bedürfen der Schriftform. Unwirksame Klauseln werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt (Salvatorische Klausel).

§ 10 Widerrufsbelehrung

Widerrufsfrist: 14 Tage ab Erhalt des Hausnotrufsystems. Widerruf schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) an: BeWo Telehealthcare GmbH, Außer der Schleifmühle 35–37, 28203 Bremen, Fax: 0421-3898111, E-Mail: info@bewo.com. Rückerstattung auf gleichem Zahlungsweg, keine Extragebühren. BeWo holt Waren auf eigene Kosten ab. Bei Dienstleistungsbeginn während der Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist eine anteilige Zahlung für bereits erbrachte Leistungen zu entrichten.

§ 11 Datenschutzinformationen

Verantwortlicher: BeWo Telehealthcare GmbH, Außer der Schleifmühle 35–37, 28203 Bremen, Tel. 0421-3898500, info@bewo.com.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Sprachaufzeichnung). Daten werden an IT-Dienstleister, die BeWo-Unternehmensgruppe, den Pflegedienst sowie im Notfall an Angehörige, Ärzte, Krankenhäuser und Rettungsleitstellen weitergegeben. Löschung: Vertragsende zzgl. 10 Jahre (steuerrelevant); Sprachaufzeichnungen nach gesetzlicher Verjährungsfrist (i.d.R. 3 Jahre). Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit; Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

§ 12 Einwilligung zur Sprachaufzeichnung

Mit Vertragsabschluss willigt der Kunde ein, dass BeWo bei Notrufen das gesprochene Wort aufzeichnen darf. Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich (info@bewo.com oder per Brief).

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